Rechtsanwälte Römer & Kollegen

Strafrecht


Vertretung in Strafsachen

In der Bundesrepublik Deutschland haben Straftäter grundsätzlich einen Anspruch auf ein faires Verfahren. Als erfahrene Strafrechtler ist es unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass Sie ein faires Verfahren erhalten und dabei immer Sie als Person im Mittelpunkt des Strafverfahrens stehen. Eine Strafe ist dann gerecht, wenn Sie sowohl die Straftat, das Opfer aber auch den Täter selbst im Blick hat. In Fällen des Jugendstrafrechts und der Aburteilung von Straftaten, welche von Jugendlichen oder Heranwachsenden begangen wurden, spielt die Person des Täters eine ganz besondere Rolle. Ziel des Jugendstrafrechtes ist der Erziehungsgedanke. Der Leitspruch des Jugendstrafrechts lautet: „Eine Chance für Jedermann.“

Leistungen

  • Strafverteidigung
  • Pflichtverteidigung
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Opfervertretung
  • Nebenklage
  • Einleitung eines Adhäsionsverfahrens
  • Strafanzeige / Strafantrag
  • Haftvorführung
  • Zeugenbeistand

Ihr Anspruch auf einen fairen Prozess

Als Strafverteidiger begleiten wir Sie durch das gesamte Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Sofern notwendig, stellen wir das Urteil in den Instanzen zur Überprüfung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie uns als Wahlanwalt beauftragt haben oder wir Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet wurden. Sie erhalten immer unsere volle Unterstützung. Wurde gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet, so gehört es auch zu unseren Aufgaben, Sie in der Haftanstalt aufzusuchen und ggf. einen Haftprüfungsantrag zu stellen oder Haftbeschwerde einzulegen.

Ihr Anspruch auf richterlichen Beistand

Als Opfer von bestimmten Straftaten (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) haben Sie einen Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Ihnen wird dabei eine kompetente Person zur Seite gestellt, welche Sie bereits durch das Ermittlungsverfahren und auch in der Hauptverhandlung begleitet. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie darüber hinaus Ansprüche gegen den Täter geltend machen wollen. Genauso nehmen wir als Nebenklägervertreter Ihre Rechte im Strafprozess wahr.

Dabei gibt es auch die Möglichkeit, bereits im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche durch die Einleitung eines Adhäsionsverfahrens geltend zu machen. Als kompetente Strafverteidiger arbeiten wir eng mit dem Verein G-Recht in Heidenheim zusammen. So haben wir gemeinsam mit dem Verein G-Recht und der Dualen Hochschule in Heidenheim ein Konzept für den Umgang mit jugendlichen Straftätern im Bereich der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte erarbeitet.

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Wir decken zahlreiche Rechtsgebiete mit unserer Expertise ab.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite.

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