Rechtsanwälte Römer & Kollegen

Kosten


Kosten

Häufig steht am Beginn des ersten Kontakts mit einem Anwalt die Frage nach den Kosten.

Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), können jedoch auch frei in einer Gebührenvereinbarung geregelt werden. Diese Gebührenvereinbarung wird bei uns grundsätzlich schriftlich getroffen.

Zunächst steht bei jeder Tätigkeit die anwaltliche Beratung. Bei der Beratung ist der Rechtsanwalt gehalten, grundsätzlich eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Die Beratungsgebühr kann sich nach Zeitaufwand oder nach dem Gegenstandswert richten, die Erstberatungsgebühr beträgt jedoch nie mehr als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Sobald der Anwalt nach außen hin tätig wird entfällt in der Regel – sofern nicht etwas anders vereinbart wurde – die Beratungsgebühr. Diese wird in derartigen Fällen durch eine Geschäftsgebühr ersetzt. Hier rechnen wir grundsätzlich nach der Streitwerttabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Selbstverständlich können Sie in jeder Phase der anwaltlichen Tätigkeit mit uns eine gesonderte Gebührenvereinbarung auch in diesem Tätigkeitsbereich treffen.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtschutzversicherung oder durch den Staat im Rahmen der Instrumente der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Unsere Tätigkeit deckt selbstverständlich auch die Geltendmachung von Kosten bei der Gegenseite ab, sofern dies möglich ist.

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Wir decken zahlreiche Rechtsgebiete mit unserer Expertise ab.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite.

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