In allen Bereichen des Erbrechts sichern wir Ihnen eine persönliche und umfassende Beratung zu. Als erfahrene Anwälte betreuen wir nicht nur einzelne Privatpersonen, sondern auch Erbengemeinschaften und Unternehmen. Durch unsere Expertise im Erbrecht sind wir in der Lage, die Fragen unserer Mandanten sorgfältig zu klären. Die Aufgabenbereiche erstrecken sich von der Klärung der gesetzlichen Erbfolge über die Errichtung eines Testaments bis hin zur Prüfung und Geltendmachung des Pflichtteils. Für eine erbrechtliche Beratung in Giengen und Heidenheim vereinbaren Sie einfach einen Termin in unseren Büros.
Wir empfehlen Ihnen, den letzten Willen schon zu Lebzeiten festzuhalten. Wir beraten Sie gerne bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Durch ein Testament können Sie bestimmen wer das Erbe erhalten soll.
Zu unseren Beratungsleistungen gehören selbstverständlich auch Regelungen in einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Wir helfen Ihnen zuverlässig, den eigenen Willen frühzeitig zu bestimmen.
Tritt ein Todesfall ein, so sind vielfältige rechtliche Fragen zu klären. Gibt es ein Testament? Wer wird Erbe? Wie lange habe ich Zeit das Erbe auszuschlagen? Wer ist für die Beerdigung des Verstorbenen zuständig und wer hat die Kosten zu tragen?
Sind Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft? So helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Wir sind in erbrechtlichen Sachverhalten ein vertrauensvoller Ansprechpartner in Giengen und Heidenheim.
Marktstraße 69, 89537 Giengen an der Brenz, Deutschland
Brenzstraße 28, 89518 Heidenheim an der Brenz, Deutschland