Der Streitwert ist der Wert des Gegenstandes der Tätigkeit. Er ist maßgebend für die Bemessung der Gebühren, sofern diese nach Streitwert berechnet werden. Er kann maßgebend sein für die Zuständigkeit der Gerichte, für die Statthaftigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels. Er bestimmt sich bei Geldansprüchen nach der Höhe des Anspruches.
Bei sonstigen Angelegenheiten nach bestimmten Regeln, beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nach der Höhe des Einkommens oder bei mietrechtlichen Angelegenheiten nach der Höhe des Mietzinses.
Unter Inkasso versteht man die Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Die Beitreibung einer Forderung ist in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt, so beispielsweise in ein erstes anwaltliches Mahnschreiben, in ein gerichtliches Mahnverfahren oder aber in Tätigkeiten im Bereich der Zwangsvollstreckung.
Im Bereich der Versicherungen (Beispiel Rechtschutzversicherung oder Kaskoversicherung) bedeutet dies den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfalle selbst zu tragen hat. Ob eine solche Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Bei einer Rechtschutzversicherung sollte dies vor Beauftragung eines Anwalts geprüft werden.
In allen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit, sei es im Bereich der Beratung, der vorgerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung aber auch in der Zwangsvollstreckung besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch besteht, sofern die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse den Rechtssuchenden nicht in die Lage versetzen, die Kosten aus der eigenen Tasche zu tragen.
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