Der Traum vom Eigenheim soll Wirklichkeit werden? Deshalb prüfen wir bereits vor dem ersten Spatenstich den Inhalt der abzuschließenden Verträge, wie z.B. Ihren Architektenvertrag, Ihren Kaufvertrag oder Werkvertrag auf Inhalt und rechtliche Tragweite. Während oder nach der Bauphase auftretende Schwierigkeiten, angefangen bei Verzögerungen des Baus, anschließend auftretenden Baumängeln oder schlimmstenfalls die Insolvenz Ihres Baupartners, erörtern wir und finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen, egal ob es sich um Verträge nach VOB (Verdingungsordnung für das Bauwesen) oder BGB handelt.
Die Errichtung eines Bauwerkes kann Sie vor ungeahnte Herausforderungen stellen. Der Bauhandwerker erscheint nicht zum vereinbarten Termin, Vorgaben werden nicht eingehalten, es werden andere Materialien verbaut als in der Leistungsbeschreibung niedergelegt. Die Liste kann vielfältig fortgesetzt werden. Während der Bauphase haben Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner grundsätzlich einen sogenannten Erfüllungsanspruch. Bei der Konkretisierung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Weist das Bauwerk nicht die Beschaffenheit auf, wie sie zuvor vereinbart wurde, liegen unter Umständen bereits Baumängel vor. Unsere Anwaltskanzlei ist bereits in der ersten Bauphase an Ihrer Seite und prüft, ob sich die Baufirmen an die vereinbarten Parameter bei der Erstellung des Bauwerks halten. Generell wird vor Baubeginn ein Vertrag aufgesetzt, in welcher Art, Qualität und Güte das Bauwerk zu errichten ist. Diese Abmachung ist rechtlich bindend. Baumängel liegen somit bereits dann vor, wenn das Bauwerk den vorab vereinbarten Konditionen nicht entspricht. In diesem Falle ist die Baufirma verpflichtet, nachzubessern. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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